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DDR-Filmpropaganda und die westdeutsche Zensur durch den Interministeriellen Ausschuss für Ost/West-Filmfragen

Diktaturforschung / Forschungsfeld
Kultur- und Mediengeschichte / Forschungsschwerpunkt 
01.2016–12.2018 / Laufzeit (Projekt abgeschlossen)
Dr. Andreas Kötzing / Koordination

PROJEKTBESCHREIBUNG

In den 1950er und 1960er Jahren gab es in der Bundesrepublik eine staatliche Filmzensur, die heute weitgehend unbekannt ist. Verantwortlich dafür war ein Gremium der Bundesregierung, das sich aus Vertretern verschiedener Ministerien und einzelner Bundesbehörden zusammensetzte. Der sogenannte „Interministerielle Ausschuss für Ost/West-Filmfragen“ sichtete zwischen 1954 und 1966 über 3.000 Filme aus den osteuropäischen Staaten, die in der Bundesrepublik öffentlich vorgeführt werden sollten. In mehr als 100 Fällen untersagte der Ausschuss eine Aufführung. Verboten wurden vor allem Filme, die kommunistische Propaganda enthielten oder in der Bundesrepublik umstrittenen Themen aufgriffen, wie z.B. die Re-Integration ehemaliger NS-Straftäter.

Andreas Kötzing hat im Projekt die Arbeit des Ausschusses und dessen Zensurpraxis vor dem Hintergrund der deutsch-deutschen Beziehungen untersucht. Die Arbeitsergebnisse wurden in Form einer Online-Datenbank veröffentlicht. In der Datenbank kann nach den vom Ausschuss zensierten Filmen aus der DDR recherchiert werden. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der DEFA-Stiftung realisiert. Die Datenbank ist unter www.filmzensur-ostwest.de erreichbar.