Städtischer Dienst und Arbeistdienst
Kurzartikel vom 09.07.1934, S. 5 (Ausgabe: Dresdner Stadtausgabe); ID: 9785
(SLUB Dresden, 1. Mifi.Z.126,18)
Bemerkung: Zörner ordnet an, dass Personen unter 25 Jahren künftig nur dann in der Kommune eingestellt werden, wenn sie zuvor Arbeitsdienst geleistet haben.
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