Eine neue Hauptsatzung für Dresden_Wichtige Beratung des Oberbürgermeisters mit den Stadtverordneten
Artikel vom 27.09.1935, S. 3 (Ausgabe: Dresdner Stadtausgabe); ID: 25146
(SLUB Dresden, 1. Mifi.Z.126,26)
Bemerkung: U.a. über die Beratung einer neuen Hauptsatzung für die Stadt Dresden, die laut der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 zu erlassen ist. In diesem Zusammenhang erging eine Fassung, die die Neugestaltung der Verwaltungsspitze sowie neue Amtsbezeichnungen (Beigeordnete und Ratsherren) vorsieht. Ferner die Mitteilung, dass die Staatstheater fortan unmittelbar der Staatskanzlei unterstehen. // Weitere genannte Person: Monse (Stadtschreiber).
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