Amtliche Bekanntmachungen_Aufforderung zur Einreichung der Heimarbeiterlisten
Artikel vom 28.06.1935, S. 10 (Ausgabe: Dresdner Stadtausgabe); ID: 19346
(SLUB Dresden, 1. Mifi.Z.126,25)
Bemerkung: Der Dresdner OB informiert alle Betriebe, die Heimarbeiter beschäftigen, über ihre Pflicht zur Meldung dieser Arbeiter beim Gewerbeamt bis spätestens 15.07.1935 (vgl. Artikel ID 19333).
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