Dresdner Chronik_Verpflichtung der neuen ehrenamtlichen Stadträte

Kurzartikel vom 07.04.1935, S. 5 (Ausgabe: Dresdner Stadtausgabe); ID: 16441
(SLUB Dresden, 1. Mifi.Z.126,23)

Bemerkung: Die neugewählten Stadträte wurden mit dem Treueid auf den Führer zu ihrem Dienst verpflichtet.

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